Veranstaltungskalender
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Legende:

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Veranstaltung ist gefährdet.

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normale Buchungen zur Veranstaltung möglich.

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Veranstaltung ist fast ausgebucht.

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Veranstaltung ausgebucht. Nur noch Anmeldungen auf Warteliste möglich.

abgelaufen
Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. es ist keine Anmeldung möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs

Die angebotenen Lehrveranstaltungen der Volkshochschule sind allen Interessierten zugänglich; bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden.

Unterrichtseinheit ist die Unterrichtsstunde (45 Minuten).

Mindestteilnehmendenzahl:

Veranstaltungen der Volkshochschule können in der Regel nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens 10 Personen teilnehmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, die über mehrere Semester laufen (z.B. Sprachkurse), kommt es vor, dass die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen unterschritten wird. Um dennoch eine Fortsetzung auch mit weniger als 10 Personen zu ermöglichen, wird ein erhöhtes Entgelt erhoben. Diese Veranstaltungen sind durch zusätzliche Entgeltangaben für die unterschiedlichen Gruppengrößen gekennzeichnet (s. auch „Entgelt und Zahlung“).

Anmeldung:

Die Geschäftsstelle der Volkshochschule benötigt die vorherige schriftliche Anmeldung zu allen Veranstaltungen. Auch wenn Sie „Ihren“ Kurs schon mehrere Semester besuchen, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

Die Anmeldung soll 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, da die Durchführung einer Veranstaltung von einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen abhängig ist.

Bei Bildungsurlauben muss eine Anmeldung spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Nur so kann Ihnen eine notwendige Bescheinigung zur Verfügung gestellt werden, damit Sie den Antrag auf Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig stellen können.

Es folgt keine Bestätigung der Anmeldung. Eine Benachrichtigung ergeht nur, wenn die Veranstaltung ausfällt oder nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

Es ergeht keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Das Entgelt ist bis Veranstaltungsbeginn zu überweisen (s. auch „Entgelt und Zahlung“).

Achtung Bildungsscheck / Prämiengutschein:
Beratung und Ausstellung des Bildungsschecks oder Prämiengutscheins müssen undbedingt vor Kursanmeldung erfolgen!

Datenschutz:

Die Angaben zur Anmeldung und für den notwendigen administrativen Teil (z.B. Kursverwaltung, Teilnehmerverwaltung u. s. w.) werden in der elektronischen Datenverarbeitung der VHS Siebengebirge gespeichert.

Die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten benötigt die VHS zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Landesdatenschutzgesetz NW.

Ein Abgleich mit anderen Dateien bzw. eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung dieser Daten zur internen Verarbeitung einverstanden.

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)  widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VHS Siebengebirge, Dollendorfer Straße 39, 53639 Königswinter, Fax-Nr. 02244 889-378, E-Mail: vhs@koenigswinter.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

 

Abmeldung:

Eine Abmeldung kann nur in schriftlicher Form erfolgen und ist fristgerecht an die Geschäftsstelle der VHS Siebengebirge und nicht an den/die Dozenten/in zu richten.

Bei Kursen, die sich über das gesamte Semester erstrecken (mindestens 10 Unterrichtstermine) kann eine Abmeldung bis zum Beginn des jeweils zweiten Unterrichtstermins berücksichtigt werden, bei Kompaktseminaren (weniger als 10 Unterrichtstermine), Wochen-, Wochenend- und Tagesveranstaltungen muss sie bis 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.  

Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk der Stadt Königswinter.

Das Fernbleiben vom Unterricht ohne vorherige fristgerechte Abmeldung entbindet nicht von der Pflicht, das Entgelt zu entrichten.

Eine Ummeldung ist auch telefonisch bei der Geschäftsstelle möglich.

Entgelt und Zahlung:

Grundlage ist die von den Räten der Städte Königswinter und Bad Honnef beschlossene Entgeltordnung.

Grundentgelt

für Kurse und Arbeitsgemeinschaften je Unterrichtsstunde

- bei Kursen mit 10 und mehr Personen                       1,80 €
- bei Kursen mit 7 bis 9 Personen                                 2,30 €
- bei Kursen mit 5 und 6 Personen (Können nur nach
vorheriger Rücksprache der Kursleitung mit der
VHS Geschäftsstelle stattfinden)                                  3,60 €

Die am zweiten Kurstag festgestellte Teilnehmendenzahl ist für die Festsetzung des Entgelts verbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmendenzahl hat keine Auswirkung mehr auf die Entgelthöhe.

Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Anmeldung mit diesem Verfahren einverstanden; eine separate Einverständniserklärung per Unterschrift wird nicht mehr eingeholt.

Für Kurse, die aufgrund besonderen Aufwands anders kalkuliert sind, gilt diese Regelung analog.

Die vollständige Entgeltordnung ist in der Geschäftsstelle einzusehen bzw. erhältlich.

Um eine Einzugsermächtigung zu erteilen, muss auf der Anmeldekarte die Bankverbindung angeben werden. Diese Einzugsermächtigung gilt nur einmalig für das Entgelt der jeweiligen Veranstaltung. Das Entgelt wird erst nach Veranstaltungsbeginn abgebucht, wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet. Bei Überweisung muss die Zahlung bis zum Beginn der Veranstaltung an die Stadtkasse Königswinter erfolgen. Bitte Name und Veranstaltungsnummer nicht vergessen!

Die VHS empfiehlt die Beteiligung am Lastschriftverfahren, weil damit eine fristgerechte Zahlung der Entgelte gesichert ist. Bei Mahnung des Veranstaltungsentgeltes fällt grundsätzlich eine Mahngebühr in Höhe von 6,00 EUR an. 

Konten der Stadtkasse Königswinter:

Kreissparkasse Köln                     0008 000 010   (BLZ 370 502 99)
Volksbank Bonn Rhein-Sieg          2403 938 010   (BLZ 380 601 86)

Ermäßigung, Erlass, Ratenzahlung:

In besonderen Fällen können Entgelte auf schriftlichen Antrag hin ermäßigt, erlassen oder in angemessenen Raten gezahlt werden. Über den formlosen Antrag entscheidet der Bürgermeister der Stadt Königswinter.

Bei Exkursionen, Studienfahrten, auf Prüfungsgebühren, auf Materialumlagen und sonstige Nebenleistungen kann keine Ermäßigung gewährt werden. Ebenfalls ausgenommen sind bereits ermäßigte Kursentgelte (z.B. anteilige Entgelte zu Integrationskursen oder Entgelte zu ESF-geförderten Maßnahmen).

Auf das Entgelt von einem Kurs pro Semester, der der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient (z.B. Fremdsprachen, Tastschreiben, Buchführung, Computerkurse usw.), können Empfänger/-innen von

Arbeitslosengeld I nach dem SGB III              50 %
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II              50 %
Leistungen nach dem SGB XII                      100 %

Ermäßigung beantragen, sofern sie ihren Wohnsitz in Königswinter oder Bad Honnef haben. Der Antrag ist mit der Anmeldung zu stellen. Als Nachweis genügt eine dem Antrag auf Ermäßigung oder Entgelterlass beigefügter Leistungsbescheid der jeweiligen Behörde.

Erstattung:

Entgelte werden nur erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann oder wenn eine fristgerechte schriftliche Abmeldung vorliegt.

Studienreisen und Exkursionen:

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Ver­tragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

Tritt die VHS lediglich als Vermittlerin auf, bleibt eine Änderung der im Programm ausgedruckten Entgelte vorbehalten. Treten Teilnehmende von diesen Veranstaltungen zurück, so sind sie verpflichtet, der VHS die Kosten zu ersetzen, die ihr durch diesen Rücktritt entstehen.

Nachweise:

Für das Ausstellen von Bescheinigungen zur Vorlage gegenüber Dritten zwecks Kostenerstattung und für alle Bescheinigungen, die nicht das laufende Semester betreffen, werden pro Bescheinigung Verwaltungskosten von 5,00 € erhoben.

Haftung:

Die Teilnehmenden sind im Rahmen und im Umfang des beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln bestehenden Deckungsschutzes gegen Unfall versichert. Eine weitergehende Haftung an Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule eintreten, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf grob fahrlässiges Handeln städtischer Bediensteter zurückzuführen.

Mitwirkungsrecht der Teilnehmenden:

Die Teilnehmenden der Volkshochschule haben das Recht, für Veranstaltungen, die sich mindestens über zehn Wochen erstrecken, je eine/n Vertreter/in für die Dauer der Veranstaltung zu wählen. Die Kursvertreter/innen eines Fachbereiches wählen zwei Sprecher/innen für die Dauer eines Arbeitsabschnittes. Der/Die Kursleiter/in lädt im Einvernehmen mit der Leiterin der Volkshochschule zu der erforderlichen Wahlversammlung ein.

Die Sprecher/innen des Fachbereichs haben das Recht, zur Vorbereitung des Arbeitsplanes von der betreffenden Fachbereichsleitung der VHS angehört zu werden.

Weitere Hinweise:

Unterrichtsausfall:

·          Während der Schulferien in Nordrhein Westfalen
·          An gesetzlichen Feiertagen in Nordrein Westfalen

Urheberrecht:

Alle Markennamen, Logos und andere geschützte Erkennungsmerkmale sind Eigentum des jeweiligen Inhabers und dienen nur dem Zweck der Erkennbarkeit des angebotenen Produktes.

 

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